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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts; es ist zweizonig, verputzt, das historische Hausgefüge erscheint ungestört. Das Wohnhaus mit dem zugehörigen Hof Teil der ehemals im Besitz der Burg befindlichen "Vorstadt zum Garten" - wie auch die folgenden Gebäude Vorstadt zum Garten 22 und 32. Der Hof liegt am Burgberg, auf seiner Rückseite wird er von der nach Bad Nauheim führenden Straße tangiert, die 1840 entlang der westlichen Hangseite des Burgbergs neu angelegt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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