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1905 für den Kreisarzt Dr. Nebel als Einfamilienwohnhaus errichtet, Architekt war Christian Karl Freundlieb aus Friedberg. Von außen durch das Mansarddach ein barockisierender Gesamteindruck, im Inneren soll eine ursprüngliche Jugendstilausstattung erhalten sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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