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Als großzügiges Einfamilienwohnhaus von Christian Karl Freundlieb für Wilhelm Trapp 1902 entworfen. Aufgrund ihrer Orientierung zur Seewiese war die westliche Weedgasse ein bevorzugter Standort für eine solche Bauaufgabe. Weedgasse 9 ist zwar in vielerlei Hinsicht durch neuere Veränderungen in seinem Erscheinungsbild gestört, zahlreiche erhaltene Details tragen aber dazu bei, daß der ursprüngliche Charakter des Jugendstilbaus noch vorstellbar ist. Aus diesem Grund trotz der Beeinträchtigungen als Kulturdenkmal bewertet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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