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Im südöstlichen Teil des Ortskerns von Fauerbach, der in seiner Anlage noch das alte Straßendorf erkennen läßt, hebt sich am Gebäude Hauptstraße 41 der Rest eines vermutlich aus dem 17. Jahrhundert stammenden Fachwerkgefüges hervor. Es umfaßt das erste Obergeschoß sowie das Dreieck der zur Straße gerichteten Giebelseite. In der Nachbarschaft modernisierter Gebäude gewinnt das erhaltene Gefüge solche Markanz, daß der Schutz als Kulturdenkmal gerechtfertigt scheint.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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