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Gesamtanlage Bauernheim
Obwohl im Ortsgrundriß der Umfang des historischen Weilers Bauernheim noch deutlich ablesbar ist, wurde keine geschlossene Gesamtanlage ausgewiesen. Unschöne Veränderungen an historischen Bauten und deren Ersatz durch Neubauten, die von der tradierten Charakteristik abweichen, sind dafür verantwortlich. In der südlichen Beienheimer Straße und in der Umgebung des Kirchhofes wurden noch einige Höfe zu einer Gesamtanlage zusammengefaßt. Ihre Bausubstanz stammt, soweit es sich nicht um jüngeren Ersatz handelt, aus der Zeit um 1700. Einzige Ausnahme scheint - neben der im Kern gotischen Kirche - das Gebäude Beienheimer Straße 3/5 zu sein, das noch auf das 16. Jahrhundert zurückzuführen ist (vgl. Kulturdenkmäler). In der ortsgeschichtlichen Literatur werden ferner noch einige spätmittelalterliche Gewölbekeller angeführt, so auf dem ehemaligen Pfarrhof (Nebenstraße 9). In die Gesamtanlage wurde auch der 1844 vor dem nördlichen Ortsrand neu angelegte Friedhof einbezogen, der von einer Allee markant erschlossen wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |