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Quergeteiltes Doppelhaus, zwei verputzte Fachwerkgeschosse und Satteldach über hochliegenden Kellern; die Gesamtproportionen des Gebäudes, seine steile Dachneigung machen eine Entstehungszeit noch im 16. Jahrhundert wahrscheinlich. Die Vermutung wird unterstützt durch den Gewölbekeller, der sich unter der Hälfte von Beienheimer Straße 3 befinden soll. Anhand der Fenstergrößen ist auf ein weitgehend ursprünglich erhaltenes Fachwerkgefüge zu schließen, das nach einer Freilegung in der ansteigenden Beienheimer Straße markant im Blickfeld liegen würde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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