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Als Villa Nr. 1 für die Landhaussiedlung im Schönberger Tal 1910 errichtetes Wohnhaus. Auftraggeber war der Fabrikant Heinrich Klein, den Entwurf lieferte Heinrich Metzendorf. Heute in den Details deutlich verändert: Der zweigeschossige, über einem Granit-Sandsteinsockel errichtete kubische Bau ursprünglich unverputzt, mit brettverkleidetem (kein Eternit) Obergeschoss. Die heute nackt wirkenden Lochfenster vormals mit hölzernen Klappläden, im Dach die Fledermausgaupen noch vorhanden. An der Nordostkante eingeschossiger runder Vorbau, hier der Sockel erhöht. Das vis-a-vis stehende Haus Nr. 4 ursprünglich entsprechend ausgeführt, heute jedoch durch jüngere Anbauten völlig verunstaltet. Als markanter, straßenbildbeherrschender Bau an der Brücke über die Lauter auch von städtebaulicher Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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