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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert; es ist Teil einer U-förmigen Hofanlage, die aber in ihrer ursprünglichen Form verändert ist. Das Wohnhaus zeichnet sich durch die Vollständigkeit seines Fachwerkgefüges aus. Als Sitz zweier Bürgermeisterfamilien im 19. Jahrhundert ist es auch ortsgeschichtlich von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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