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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude; dreizoniges, von der Mitte aus erschlossenes Quergefüge. Die Fachwerkfiguration auf der Eingangsseite mit hoch ansetzenden Streben im Erdgeschoß. Mannformen ohne weitere Zierstreben im Obergeschoß deuten auf eine Entstehungszeit des Gebäudes um 1700 hin. Das Fachwerkgerüst insgesamt vollständig erhalten, die Lage des Gebäudes markant am nord-westlichen Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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