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Im Zusammenhang mit der Errichtung der von Heinrich Metzendorf geplanten Landhaussiedlung im Schönberger Tal um 1910 entstandene Brücke über die Lauter. Sandsteinbrücke mit flachem Korbbogen, niedrige Wangen, Abgrenzungsmauern entlang des Baches. Als Teil der Gesamtanlage Siedlung Schönberger Tal unverzichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |