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Gesamtanlage Bruchenbrücken
Die Gesamtanlage Bruchenbrückens umfaßt Teile des mittelalterlichen Ortskerns und seiner neuzeitlichen Erweiterungen. An der Einmündung der Wingertstraße in die Bruchenbrückener Straße ist ein Schulneubau von 1881 einbezogen (Wingertstraße 2), an der Vilbeler Straße zwei Aussiedlerhöfe aus der Zeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Landschaftliche Elemente in der Gesamtanlage sind der Wetterlauf einschließlich eines Wehres bei der Mühle sowie die das Flußufer säumenden Gärten zur östlichen Bebauung der Bruchenbrückener Straße. Ist die Wetter ohnehin Voraussetzung für die Siedlungstätigkeit, so wird ihre Bedeutung für Bruchenbrücken noch dadurch gesteigert, daß die Kirche im Ortskern ihren Standort einem gallo-römischen Wasserheiligtum verdanken soll. Veränderungen an historischen Bauten, Aufsiedlungen von Randbereichen haben dazu geführt, daß die angesprochenen historischen Siedlungsgebiete nicht vollständig in die Gesamtanlage einbezogen werden konnten. Den geschlossensten Eindruck bietet noch die Bruchenbrückener Straße als um 1700 vorgenommene Ortserweiterung. Trotz der genannten Einschränkungen vermitteln die als Kulturdenkmal oder in der Gesamtanlage geschützten bäuerlichen Hofanlagen sehr anschaulich unterschiedliche Besitzstände, die in sich einheitlich gruppiert das Dorfbild prägen. Im Ortskern sind die großen Hofanlagen anzutreffen (vgl. die Scheune von Bruchenbrückener Straße 5-7, Pfarrhof und Mühle), zu den kleinen Hofstellen der Wettergasse und der Römerstraße nehmen die Höfe der Bruchenbrückener Straße eine mittlere Position ein. Eine Sonderstellung haben in diesem Zusammenhang die schon erwähnten Aussiedlerhöfe des 19. Jahrhunderts (Vilbeler Straße 20 und 22). Insgesamt besteht mit den herausgehobenen Bauten wie Kirche, Mühle und Umspannhof ein reiches Bild historischer dörflicher Überlieferung in Bruchenbrücken.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |