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Zweigeschossiger Fachwerkbau von 1781 mit Mansardkrüppelwalmdach, das Fachwerk verputzt und mit Schiefer verkleidet. Der Bau grenzt unmittelbar an den Kirchhof an. Er ist sowohl von dort aus zugänglich als auch vom auf seiner Nordseite gelegenen zugehörigen Hof. Die Hofeinfahrt noch mit drei historischen sandsteinernen Pfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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