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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700, das ein wenig hinter der Flucht der übrigen Bauten der Bruchenbrückener Straße zurückliegt; das Fachwerkgefüge des dreizonigen Baus ist nahezu ungestört. Die zum zugehörigen Hof gelegene Traufseite verputzt, die zur Straße orientierte Giebelseite mit freiliegendem Fachwerk. Im Ober- und Dachgeschoß Aussteifung durch Mann-Figuren, im Giebeldreieck in den seitlichen Brüstungsgefachen Feuerböcke, in der obersten Spitze Rautennetz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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