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Ursprünglich L-förmig bebaute Hofanlage vermutlich aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; sie ist zusammen mit den anderen Höfen in der südlichen Bruchenbrückener Straße Teil einer im 18. Jahrhundert planmäßig vorgenommenen Ortserweiterung. Das Wohnhaus von Bruchenbrückner Straße 19 zeichnet sich gegenüber denen der übrigen Höfe durch das freiliegende, fast gänzlich ungestörte Fachwerkgefüge der Entstehungszeit und die etwas stattlicheren Ausmaße aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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