Römerstraße 47, Görbelheimer Mühle, Wohnhaus aus südlicher Richtung
Görbelheimer Mühle, Wohnhaus aus westlicher Richtung
Görbelheimer Mühle mit Ökonomiehof
Görbelheimer Mühle von der Wetter aus mit Wehr
Görbelheimer Mühle, M. 1: 5 000
Das Wehr in der Wetter (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Zufluss zum Mühlgraben (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Ehem. Weinberg gegenüber der Mühle (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Brunnen gegenüber der Mühle (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Zugang zum Erdkeller gegenüber der Mühle (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Erdkeller (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Eine der beiden Kammern des Erdkellers (2023) (Foto: W. Fritzsche)
Wasserbehälter gegenüber der Mühle (2023) (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Friedberg
Bruchenbrücken
  • Römerstraße 47
  • Am heiligen Häuschen
  • Görbelheimer Mühle
  • Görbelheimer Mühle 1
  • Wetter (n.fl.Gew.II)
Görbelheimer Mühle
Flur: 5
Flurstück: 26, 63/2, 63/3, 63/4, 65/1

Nordöstlich von Bruchenbrücken an der Wetter gelegen, urkundlich bis in das 8. Jh. zurückzuverfolgen; eine zugehörige kleine Ortschaft wurde in der Neuzeit aufgegeben. Die Mühle seit dem Mittelalter Erbleihmühle der Isenburger, im 19. Jh. in privaten Besitz übergegangen (Familie Schudt, vgl. auch Gesamtanlage Ossenheim). Die räumliche Geschlossenheit der Mühle, die verschiedene Wohn- und Wirtschaftsbauten des 19. Jhs. vereinigt und ihren baulichen Höhepunkt in dem villenartigen neuen Wohnhaus von 1901 auf der südlichen Schmalseite hat, gebietet die Ausweisung einer denkmalgeschützten Sachgesamtheit, der auch ein Wetter-Wehr und ein südlich vor dem Gesamtkomplex gelegener Garten zuzurechnen ist. In der Mühle wird nach Aufgabe ihres Betriebes seit 1975 eine Galerie mit Verlag geführt. Für die Präsentation zeitgenössischer Kunst wurden die historischen Bauten weitgehend unverändert belassen. Zugehörig zum Mühlenkomplex sind auch die jenseits der Römerstraße gelegenen Freiflächen und Erdkeller.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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