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Gesamtanlage Dorheim
Aufsiedlungen sowie Veränderungen und Ersatz historischer Bebauung haben dazu geführt, daß nur zwei kleine Teilbereiche im historischen Ortskern von Dorheim als Gesamtanlage ausgewiesen werden konnten. Neben dem Kirchhof und der angrenzenden Hofanlage Kreuzgasse 6 gehört die Wasserburg mit benachbartem ehemaligen Ökonomiehof dazu. Eine Wasserburg als Sicherung eines Flußübergang ist in der Wetterau ein auch an anderen Orten zu beobachtender Sachverhalt, der siedlungsgeschichtlich von Interesse ist. Während sich mancherorts der alte Burgstandort nicht einmal mehr im Parzellenbild fassen läßt (vgl. Bruchenbrücken), ist er in Dorheim auch noch baulich ablesbar.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |