Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ebenfalls zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit schleppgaupenbesetztem Mansarddach, jedoch verputzt. Im Erdgeschoss Ladeneinbau vom Anfang des 20. Jhs. mit Mitteleingang und rahmenden Schaufenstern, darüber Sturz mit Zahnschnittfries. Das gleiche Motiv an den Fensterbänken der Obergeschossfenster. Die holzgerahmten Fenster mit Klappläden. Über der seitlichen Haustür liegendes Ovalfenster. Das Gebäude dürfte mit den nebenstehenden um 1808/09 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |