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Zweigeschossiger Fachwerkwohnbau am Aufeinandertreffen von Kreuzgasse und Wetteraustraße, giebelständig zur Kreuzgasse; der verputzte Bau, entstanden vermutlich noch im 17. Jahrhundert, ist in seinem Fachwerkgefüge noch ganz ungestört. Hinter der zugehörigen Hofanlage, die leider nicht in ihrer alten Form erhalten ist, verlief der Rand des historischen Ortskerns. Jenseits der Kreuzung mit der Wetteraustraße fand er seine Fortsetzung hinter den Höfen der Apfelgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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