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Neben der seit Ende des 16. Jahrhunderts bestehenden reformierten gab es in Dorheim seit Ende des 17. Jahrhunderts auch eine lutherische Glaubensgemeinschaft. Ihre Gottesdienste, die ein in Schwalheim ansässiger Pfarrer versah, mußten lange Zeit an nur notdürftig für diesen Zweck hergerichteten Plätzen stattfinden. Erst Mitte des 18. Jahrhunderts konnte eine eigene kleine Kirche eingeweiht werden. Nach der Vereinigung der beiden protestantischen Kirchengemeinden 1822 wurde das Gebäude überflüssig, ab 1838 diente es der politischen Gemeinde als Schulhaus. Das Erscheinungsbild des ursprünglichen Kirchenbaus mit zweigeschossiger Fassadengliederung, Anordnung der Öffnungen in vertikalen Achsen und Walmdach (vgl. auch das Amtshaus am Marktplatz) ist auf diese Nutzungsphase zurückzuführen. Gegenwärtig sind in dem Gebäude Wohnungen eingerichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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