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Neubau von 1908 als Ersatz oder Ergänzung zu dem benachbarten ehemaligen Amtshaus, das nach dem Verlust seiner ursprünglichen Funktion gleichfalls Schule war. Die beiden Gebäude an der Dorheimer Durchgangsstraße von bestimmender Wirkung im Ortsbild. Steiles Satteldach und Fußwalm auf den Giebelseiten über einem umlaufenden Konsolgesims sind neben großflächigen Fenstern die besonderen Merkmale des Putzbaus von 1908.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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