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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es ist verputzt, hat aber die typischen Proportionen eines Baus der Zeit um 1700. Der deutlich ausgeprägte Geschoßversatz deutet auf ein vermutlich mit geschnitzten Schmuckformen versehenes Fachwerkgefüge hin, das bei Freilegung in der schon weitgehend von jüngerer Bausubstanz geprägten Wetteraustraße einen herausragenden historischen Akzent setzen könnte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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