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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das mit seinem reichen, malerischen Gefüge den Zugang zum Kirchhof rahmt; im Obergeschoß Bund- und Eckpfosten durch Mannformen ausgesteift, deren Gestalt ohne Gegenstreben eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten lassen. Das Giebeldreieck in den beiden seitlichen Brüstungsgefachen jeweils mit Feuerbock als Zierform. Die Profilierung der Obergeschoß-Schwelle und des vorderen Dachbalkens, die Ausbildung eines Stichgebälkes über dem Erdgeschoß sind weitere Kennzeichen einer auch künstlerisch bedachten Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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