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Gesamtanlage Ockstadt
Die beschriebene historische Grundstruktur von Ockstadt stellt sich als Gesamtbild vornehmlich im Ortsgrundriß dar. Im Aufriß, in den einzelnen Straßenzügen, zeigt sich, daß die bäuerliche Gehöfte in vielen Fällen ihre alte Bausubstanz eingebüßt haben. Ersatzbauten, moderne Umgestaltungen prägen den Eindruck (vgl. den Blick auf den Kirchhof aus der westlichen Borngasse). Als Gesamtanlage konnten deshalb nur zwei Teilbereiche ausgewiesen werden. Zum einen die ehemalige Wasserburg mit Vorburg, zum anderen der im Ortsmittelpunkt gelegene Kirchhof und wichtige Elemente seiner Umgebung.
Im Zusammenhang der Gesamtanlage interessiert bei der Burg, die ja auch als einzelnes Kulturdenkmal bewertet wurde, ihre flächige Ausdehnung im Binnenbezirk, vor allem aber auch hinsichtlich der vorgelagerten Grabenprofile des Leihgrabens.
Neben der Wasserburg ist der Kirchhof mit der neubarocken Pfarrkirche von 1910 zweiter Kulminationspunkt im Ockstädter Ortsbild. Er wird von einigen Hofstellen gerahmt, die ihre historische Charakteristik noch nicht verloren haben, ferner vom Pfarrhof und vom Rathaus. Auch der Schulhof am nördlichen Ortsrand mit der Schule von 1893 ist diesem Umgebungsbereich der Kirche zuzurechnen, der eine Gesamtanlageninsel im Ockstädter Ortskern ist.
Ein in der zweiten Hälfte begonnenes Dorferneuerungsverfahren verfolgte das Ziel, die historische Dorfstruktur baulich wieder kenntlich zu machen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |