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Östlich vor dem Kirchhof errichteter zweigeschossiger Massivbau mit hohem Walmdach, Bauzeit vermutlich Mitte des 18. Jahrhunderts; die Rundbogeneinfahrt auf der östlichen Stirnseite und die übrigen Öffnungen im Erdgeschoß weisen dort auf eine ursprünglich hallenförmige Nutzung hin. Das zweigeschossige Dach war Speicherraum, das schmale Zwerchhaus auf der nördlichen Längsseite diente vermutlich zur Bestückung des Dachraumes. Im Obergeschoß in regelmäßiger Anordnung fünf und drei Fensterachsen zur Belichtung der Amtsräume. Das Gebäude gegenwärtig in privater Hand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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