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Zweigeschossiger gestreckter Bau am nördlichen Ortsrand von Ockstadt; Brüstungs- und Gurtgesimse unterstreichen auf der Straßenseite die Länge des Gebäudes ebenso wie das Gleichmaß der Fensteranordnung. Auf der Rückseite springt das Treppenhaus risalitartig vor, sein Walmdach wird von einem zierlichen Glockendachreiter bekrönt. Jüngere Erweiterungen an beiden Schmalseiten fügen sich in das vom Ursprungsbau vorgegebene Bild ein. Es erhält zusätzlichen Reiz durch einen erhaltenen Vorgartenstreifen längs der Kapellenstraße mit alter Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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