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Im rückwärtigen Teil einer unter dem Aspekt historischer Bebauung nicht weiter interessanten Parzelle gelegenes zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus; es ist verputzt, Lage und Größe der Fenster lassen ein ungestörtes zweizoniges Gefüge vermuten, das quer erschlossen wird. Anhand der Gesamtform mit einem ausgeprägten Geschoßversatz ist eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert nicht auszuschließen, für einen ursprünglich rein bäuerlichen Bau ein hohes Alter in Ockstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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