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Zweigeschossiger, traufständiger Massivbau, der ungefähr gleichzeitig mit dem benachbarten, inschriftlich 1749 datierten Pfarrhaus entstanden sein dürfte (vgl. Pfarrgasse 25). Das Gebäude war ursprünglich Bestandteil einer Pfründe, die mit der Ausübung eines Kirchenamtes in Ockstadt verbunden war (Beneficat). In späterer Zeit diente Pfarrgasse 23 auch als Schule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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