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In einer Grünanlage des Brunnenwegviertels platzierter Brunnen, im Jahr 1910 errichtet nach einem Entwurf Heinrich Metzendorfs. Niedriges, kreisrundes Becken, darin ein ca. 1 m hoher, ebenfalls kreisrunder Sockel mit überstehender Abschlussplatte; hier Zahnschnittornamentik. Darauf Säule mit vierseitiger Basis und entsprechender Abdeckplatte (dorisch). Der vor dem Haus Heinrich Metzendorfs stehende Brunnen ist in hellem Sandstein gefügt und konstituierender Bestandteil des von dem Bergsträßer Architekten geprägten Villengebiets.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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