Kirchhof, Kruzifix
Katholische Pfarrkirche, innen nach Osten
Kirchhof, Ehrenmal
Kirchhof, Ehrenmal
Katholische Pfarrkirche, Westtürme während der Bauzeit, Archiv LfDH
Katholische Pfarrkirche von der Borngasse aus
Kirchenschiff während der Bauzeit, Archiv LfDH
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Wetteraukreis
Friedberg
Ockstadt
  • Pfarrgasse 4
  • Borngasse
Kath. Pfarrkirche St. Jakob
Flur: 1
Flurstück: 1138/3, 597/1

Nach einem Entwurf des Mainzer Dombaumeisters Ludwig Becker in den Jahren 1909/10 erbaut; kreuzförmiger Grundriß, das Langhaus mit basilikalem Querschnitt. Orientierung an Formen des Neubarock, die westliche Doppelturmfassade ist das herausragende Motiv des Außenbaus.

Im Innern einheitlich-großartige Raumwirkung durch gedrückte, im Schnitt einem Korbbogen entsprechende Tonnengewölbe mit geometrischem Stuckdekor über Langhaus, Querschiff und Chor. Die beiden Langhaus-Seitenschiffe jochweise von Hängekuppeln mit bewegterem Stuckdekor überwölbt. Von der Ausstattung gehen Hochaltar und Kanzel aus der Zeit um 1770 auf die Vorgängerkirche von 1706 zurück.

Der Kirchhof wird von einer Bruchsteinmauer eingefaßt. Auf der Südseite in einer Nische der Umfassungsmauer ein barockes Wegekreuz. Auf derselben Seite ein 1933 eingeweihtes Ehrenmal für die Ockstädter Gefallenen des 1. Weltkrieges in die Kirchhofseinfriedung einbezogen. Der ursprüngliche Standort des Ehrenmals befand sich auf dem Ockstädter Friedhof. Schließlich vor der Westseite der Kirche ein Mahnmal von 1968 für die Gefallenen des 2. Weltkrieges in Gestalt eines Obelisken mit bekrönenden Kreuzreliefs. Kirche und umgebender Kirchhof mit den angeführten Gedenkstätten sowie dem Wegekreuz sind aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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