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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich des 18. Jahrhunderts, Teil einer auf vier Seiten umbauten Hofanlage. Das Fachwerk des dreizonigen Wohnhauses ist verputzt, es scheint aber weitgehend ungestört erhalten zu sein. Der Eingang in der mittleren Gebäudezone mit Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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