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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude vielleicht noch des 17. Jahrhunderts, Teil eines hakenförmigen Hofes. Das Fachwerk des Wohnhauses liegt frei. Die Eckpfosten des Obergeschosses zur Hofeinfahrt hin durch Mann-Figuren ausgesteift, im übrigen Streben zwischen Rähm und Schwelle. Die Schwellen des Obergeschosses umlaufend profiliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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