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Große, tiefgestreckte Hofanlage, auf vier Seiten umbaut, an der Ecke zu "Zur Lohmühle" gelegen; das zweigeschossige Wohnhaus traufständig zur Florstädter Straße mit Schopfwalm auf beiden Giebelseiten. Verputztes Fachwerk, ausgeprägter Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß, das Gefüge des vielleicht noch im 17. Jahrhundert entstandenen Baus weitgehend ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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