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Erbaut 1952 steht der eingeschossige Bau noch ganz in der Tradition, die während der NS-Zeit für Gemeindebauten bescheidenen Ausmaßes verbindlich wurde. Einfachste Baukörper in Verbindung mit altvertrauten architektonischen Gliederungen (Fensterachsen, Eingang mit tief eingeschnittenem Gewände und bekrönendem Rundfenster als Würdeform) wären in diesem Zusammenhang anzuführende Kennzeichen. Im Hinblick auf die Schule aus dem 19. Jahrhundert auf derselben Parzelle (Florstädter Straße 46, vgl. dort) ist das Gebäude von 1952 auch ein bedeutsames Zeugnis für den Wandel eines dörflichen Bautyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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