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Zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach, giebelständig zur Straße und in Gebäudemitte quer erschlossen; errichtet vermutlich während der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, unterscheidet sich der Bau nicht von einem bäuerlichen Wohnhaus derselben Entstehungszeit. Ein Saalanbau aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die fehlende Scheune, der große Hof mit Linde, der rückwärtig von dem 1952 ergänzten Schulanbau begrenzt wird (vgl. Florstädter Straße 44) sind Hinweise auf die besondere Funktion des Bauwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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