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Zweigeschossiges Wohngebäude in sichtbarem Ziegelmauerwerk, das die Überformung des Dorfbildes durch städtische Wohnformen zu Beginn unseres Jahrhunderts dokumentiert, inschriftliche Datierung in einer Tafel eines zur Straße orientierten Querhauses 1903. Bemerkenswert ist die Gliederung des Baus durch farblich abgesetzte Ziegel, die Eckquaderung und Werksteingewände imitieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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