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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, ursprünglich Teil eines winkelförmig bebauten Bauerngehöfts, das aber nicht in seiner alten Form erhalten ist; das Fachwerk des angesprochenen Wohngebäudes ist zur Zeit verputzt und verkleidet. Mit wenigen Ausnahmen (Fenster im Erdgeschoß der Eingangsseite) scheint das Fachwerkgefüge ungestört zu sein. Die Gesamtproportion des Gebäudes, ebenso der unter dem Putz sich abzeichnende kräftige Geschoßversatz auf der Eingangs-Traufseite lassen eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten. Im Ortsbild hat Hirtengasse 4 durch seine Lage seitlich des Portals zum historischen Kirchhof eine besondere Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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