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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude an der alten Durchgangsstraße des Ortes; die zugehörige Hofanlage ist nicht mehr ursprünglich erhalten. Der gegen Ende des 18. Jahrhunderts errichtete Fachwerkwohnbau ist verputzt. Größe und Anordnung der Fenster lassen ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit erwarten. Die zum Hof gelegene Traufseite zeigt einen deutlichen Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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