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Schräg gegenüber der Einmündung der Burgstraße in die Berliner Straße liegt die ehemalige Hofanlage Berliner Straße 6. Erhalten ist lediglich das verputzte Fachwerkwohngebäude aus der Zeit um 1800. Es ist zweigeschossig, giebelständig mit Krüppelwalm. Trotz der weitgehend veränderten Situation in der unmittelbaren Umgebung Kulturdenkmal als Teil der historischen Bebauung der alten Durchgangsstraße von Burg-Gräfenrode.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |