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U-förmige Hofanlage, die in ihrer heutigen Gestalt auf die Zeit um 1900 zurückgeht; das giebelständige Wohnhaus im Erdgeschoß massiv erbaut, die Fenster mit Werksteingewänden, im Ober- und Dachgeschoß eine holzverschindelte Fachwerkkonstruktion. Die L-förmig zum Wohnhaus errichtete Scheune in sichtbarem Ziegelmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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