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Gesamtanlage Groß-Karben
Ortskern
Durch Größe und Gestalt ist das Anwesen der Freiherren von Leonhardi von herausgehobener Bedeutung in der Groß-Karbener Gesamtanlage. Es ging vermutlich aus der Stammburg der Herren von Karben hervor, inzwischen ist es als "Schloß" mit angrenzenden Ökonomiegebäuden anzusprechen. Es schließt sich ferner ein Park an, der den westlichen Ortsrand prägt. Die Nordseite des Parks begrenzt das Degenfeld''sche Schloß (Westliche Ringstraße 2) als erhaltenes Beispiel weiterer Adelssitze in Groß-Karben. Während die Frage nach dem Schwerpunkt der Gesamtanlage auf diese Weise beantwortet ist, bleibt ihre flächenmäßige Abgrenzung noch zu klären. Sie orientiert sich an der alten Dorfbefestigung, die im Straßenverlauf und Bebauung von Westlicher und Östlicher Ringstraße noch nachvollziehbar ist. Offenbar wurde der einst bestehende Haingraben nach dem Verlust seiner Verteidigungsfunktion für eine anschließende Bebauung parzelliert. Das Innere des Ortes strukturierte ein dem Nidda-Tal folgender Weg (Bahnhofstraße, Burg-Gräfenroder Straße) mit einem Abzweig Richtung dem östlich gelegenen Heldenbergen (Heldenberger Straße). An den entsprechenden Schnittpunkten mit dem angesprochenen Befestigungsring bewachten ursprünglich drei Torbauten den Zugang zu Groß-Karben. Augenfällig ist der Kontrast zwischen den größeren Bauerngehöften entlang der genannten Hauptverkehrswege mit den überwiegend kleineren Hofstellen an den beiden Ringstraßen.
Neben dem Leonhardi''schen Schloß ist die Kirche mit benachbartem Pfarrhaus ein weiterer Kulminationspunkt des historischen Ortsbildes. Auf dem freien Platz südlich des Kirchhofes (Gabelung Westliche Ringstraße/Burg-Gräfenroder Straße) befand sich ursprünglich das Rathaus. Die heutige Verkehrsführung, die den Durchgangsverkehr in nördlicher Richtung über die Heldenberger Straße und die Ludwigstraße umlenkt, läßt den Bereich etwas im Abseits erscheinen. Die Gesamtanlage des Groß-Karbener Ortskerns wird an den Rändern durch einige historische Höfe außerhalb des alten Befestigungsringes sowie den vermutlich Anfang des 19. Jahrhunderts angelegten neuen christlichen Friedhof mit erhaltener Einfriedung und einigen historischen Grabsteinen vervollständigt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |