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Im Zusammenhang mit einem Pachtwechsel bezüglich der Nutzung des Selzerbrunnens in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut; neue Gartenanlagen und die zusätzliche Errichtung eines Gasthauses sollten Besucher anziehen und die Wirtschaftlichkeit der Brunnennutzung steigern. Das Gasthaus entspricht einem spätbarocken oder klassizistischem Gebäudetyp ländlichen Herkommens. Es ist eingeschossig, der Eingang in der Mittelachse durch ein Zwerchhaus hervorgehoben. Seitlich des Gasthauses wurde eine Kegelbahn errichtet, die ebenfalls als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt wird. Die übrigen Nebengebäude sind Bestandteil einer kleinen Gesamtanlage, die das Gaststättenareal, seine Gartenanlagen sowie den benachbarten, Ende des 19. Jahrhunderts auf Kloppenheimer Gemarkung erbohrten Taunusbrunnen umfaßt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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