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Nördlich des benachbarten Kirchhofes 1883 erbaut; es ersetzte einen Vorgänger an gleicher Stelle. Das Gebäude ist als ländlich-spätklassizistisch zu charakterisieren. Es gewinnt an Prägnanz vornehmlich durch sein Zwerchhaus mit Freigespärre, das bei der sonst vorherrschenden Schlichtheit der Bauausführung als augenfälligstes Motiv hervortritt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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