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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich des späten 18. Jahrhunderts, die Wirtschaftsgebäude des zugehörigen großen Hofes durch Reihen-Wohnhäuser ersetzt. Das unmittelbar östlich vor dem ehemals auch befestigten Ortskern gelegene alte Fachwerkhaus trotz der Umgestaltung des Hofes für das historische Ortsbild bedeutend und deshalb als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |