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Vierseitige Hofanlage mit einem als Kulturdenkmal zu bewertendem Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts; der Hof gehört zur Ortserweiterung entlang der Heldenberger Straße über den ehemals befestigten Ortskern hinaus. Das Wohnhaus durch seine Lage am Aufeinandertreffen von Heldenberger und Ludwigstraße im historischen Ortsbild besonders hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |