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Das zweigeschossige Fachwerkwohngebäude wird als Gärtnerhaus des zum Leonhardi''schen Schloß gehörigen Parks überliefert. Die Konstruktionsweise des Rähmbaus entspricht einer Entstehungszeit Ende des 18. Jahrhunderts. Es ist nicht auszuschließen, daß das Gebäude ursprünglich einen anderen Standort hatte und in den Groß-Karbener Park erst nachträglich transloziert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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