Blick vom Kirchhof Richtung Süd-Osten (Kirchstraße)
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Wetteraukreis
Karben
Klein-Karben
  • Gesamtanlage
Klein-Karben

Gesamtanlage Klein-Karben

Die Gesamtanlage Klein-Karben konzentriert sich auf den einst wehrhaften Kirchhof und seine unmittelbare Umgebung. Der Kirchhof markiert mit seinen westlich umgebenden Stützmauern eine zum Nidda-Tal gerichtete Hangkante. Die historische Siedlung erstreckte sich zunächst unterhalb des Kirchbergs, linear dem Nidda-Tal folgend (von Süden nach Norden Gronauer Straße, Dortelweiler Straße, Rathausstraße, mit dem Kirchhof durch einen Treppenweg und die Kirchstraße verbunden). Die hier gelegenen historischen Bauerngehöfte stammen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert, Teile der Kirchhofmauer sind noch spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen Ursprungs. In der oberen Rathausstraße schließen sich Richtung Groß-Karben Bauerngehöfte der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts an, ein ebenfalls in dieser Zeit errichtetes öffentliches Gebäude (Schule oder Rathaus, Rathausstraße 35) markiert hier einen Gegenpol zum südlicher gelegenen Kirchhof.

Weiter hangaufwärts folgt die Rendeler Straße ebenfalls dem Nidda-Tal. Mag der Straßenzug selbst schon älter sein, Ansiedlungen erfolgten hier erst ab dem frühen 19. Jahrhundert. Aus dieser Zeit auch eine Friedhofserweiterung an der Rendeler Straße. Wenn es insgesamt nicht zu einer größeren Ausweisung denkmalgeschützter Zonen (Gesamtanlage) in Klein-Karben gekommen ist, so nicht aufgrund des Fehlens entsprechender historischer Siedlungsgefüge, sondern der zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen im Sinne einer "Vervorstädterung". Nur beispielhaft sei hier die vollständige Aufsiedung des Mühlenareals am westlichen Ortsrand von Klein-Karben angeführt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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