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An der Einmündung der zur Nidda-Niederung hinabführenden Dortelweiler Straße in die Rathaus- und Kirchstraße liegt das Fachwerkwohngebäude Dortelweiler Straße 1, das vermutlich aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts stammt. Die zugehörige Hofanlage ist nicht mehr ursprünglich erhalten. Das angesprochene Gebäude ist verputzt, das dreizonige Fachwerkgefüge aber weitgehend ungestört. Besonders schön der Eingang mit Freitreppe, zweiflügeliger Tür (19. Jahrhundert) und Vordach. Ein darüber liegendes zweiflügeliges Fenster im Obergeschoß mit in Blei gefaßter Verglasung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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