Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Mitte des 18. Jahrhunderts wurde auf den Grundmauern eines Flankenturms aus dem 15. oder 16. Jahrhundert, der die Kirchhofummauerung zu sichern hatte, in Fachwerk ein Spritzenhaus aufgeschlagen. Ist der dörfliche Bautypus ohnehin schon erhaltenswert, so überlagert sich im vorliegenden Fall die Denkmalwürdigkeit des Spritzenhauses mit dem Aspekt des in vergangener Zeit wehrhaften Kirchhofes. Ferner verdeutlicht die Einbindung der Flankenturmbasis samt Fachwerkaufsatz in eine zum Nidda-Tal gelegene Stützmauer die topographische Lage Klein-Karbens an einer Hang-Kante zur folgenden Flußniederung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |