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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1800; die zugehörige Hofanlage nicht erhalten. Vom Hof nur noch bemerkenswert drei steinerne Torpfosten, von denen der mittlere die Namensnennung H. GEIBEL sowie die Jahreszahl 1886 trägt. Das dreizonige Wohnhaus ist verputzt, das Fachwerkgefüge aber ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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