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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts; der Bau ist verputzt, besitzt einen hohen Sockel, der Zugang erfolgt über die zum Hof gelegene Traufseite. Der gesamte Hof, vierseitig umbaut und die Ecke zur Rittergasse einnehmend, ist noch in seinem ursprünglichen Gefüge erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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